Unsere Geschichte
Die SGO
Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) war bis zum Eintritt in das Nachlassverfahren die zentrale Trägerorganisation der integrierten Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Unter ihrem Dach wurden das Akutspital, die Alterszentren sowie weitere Gesundheits- und Unterstützungsleistungen betrieben. Die Stiftung erfüllte damit eine wesentliche Aufgabe der regionalen Grundversorgung für die Bevölkerung und die Gäste der Region und war zugleich Arbeitgeberin für rund 550 Mitarbeitende in unterschiedlichen Berufsgruppen. Neben den medizinischen und pflegerischen Leistungen umfasste der Betrieb auch verschiedene unterstützende Dienste wie Infrastruktur, Hotellerie, Verpflegung, Administration sowie technische Leistungen.
Aktuelle Situation
Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) befindet sich seit dem 4. Dezember 2025 in der provisorischen Nachlassstundung gemäss Art. 293 ff. SchKG. Die provisorische Nachlassstundung wurde durch das zuständige Nachlassgericht für die Dauer von vier Monaten bewilligt. Ziel des Verfahrens ist es insbesondere, den laufenden Betrieb während der Wintersaison sicherzustellen sowie die Voraussetzungen für Sanierungslösungen beziehungsweise geordnete Betriebsübertragungen einzelner Betriebsteile zu schaffen.
Im Rahmen der Nachlassstundung werden verschiedene Sanierungsszenarien geprüft und umgesetzt. Dabei steht die Möglichkeit im Vordergrund, einzelne Betriebsteile auf neue Trägerschaften zu übertragen beziehungsweise geordnet weiterzuführen oder stillzulegen, um die vorhandenen Aktiven bestmöglich zu verwerten und gleichzeitig die Passiven zu reduzieren. Nach aktueller Einschätzung können im Rahmen des Nachlassverfahrens voraussichtlich bessere Ergebnisse für die Gläubiger erzielt werden als bei einer unmittelbaren Konkurseröffnung über die Gesamtorganisation.
Die SGO verbleibt weiterhin in der provisorischen Nachlassstundung und nimmt aktuell noch zentrale Aufgaben wahr. Insbesondere liegt die Verantwortung für die Immobilien (Spitalgebäude sowie Personalwohnungen) weiterhin bei der SGO, ebenso die zugehörigen Leistungen des Technischen Dienstes und der Hauswirtschaft. Darüber hinaus erbringt die SGO weiterhin wesentliche Unterstützungsleistungen für die künftige Organisation der Gesundheitsversorgung, namentlich in den Bereichen Finanzen und IT, sowie den Betrieb der Küche zur Versorgung des Spitals und der beiden Alterszentren. Diese Funktionen sind für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs sowie für die geordnete Umsetzung der vorgesehenen Strukturveränderungen weiterhin erforderlich.
Über die weiteren wesentlichen Verfahrensschritte sowie über allfällige Aufforderungen an die Gläubigerinnen und Gläubiger wird zu gegebener Zeit auf dieser Webseite informiert. Gläubigerinnen und Gläubiger werden gebeten, bis auf Weiteres von individuellen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen, soweit keine dringenden Gründe vorliegen.